Um das unternehmerische Risiko zu minimieren überlegen viele Selbständige und Unternehmer, im kleinen wie auch im größeren Stil, ob dafür eine GmbH oder eine Limited zur Gründung einer Gesellschaft der richtige Weg ist. An einer GmbH scheitern sehr viele Kleinunternehmer, da hier schon ein Anfangskapital von 25.000 Euro erforderlich ist, um eine GmbH mit einer Mindesteinlage von 50.000 Euro zu gründen.
Die Alternative heißt „LIMITED“.
Diese Haftungsform erfreut sich stetig wachsender Beliebtheit. Schon heute gibt es mehr als 60.000 englische Limiteds in Deutschland.
Was ist eine Limited?
Eine Limited sichert genauso im Geschäftsleben das Privatrisiko eines Unternehmers ab, wie eine GmbH, nur mit einer geringeren Einlage.
Wie wird eine Limited gegründet?
Wie der Name schon englisch sagt“ Limited“, muss diese auch in England gegründet werden, nach englischem Recht und in englischer Sprache, was aber das geringste Problem darstellt. Limited gründen.
Die Gründungseintragung der neuen Gesellschaft erfolgt ins englische Handelsregister.
Im Gegensatz zu einer GmbH mit einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten für die Eintragung, benötigt eine Limited höchstens 14 Tage. Hier kann jedoch durch eine Expresseintragung die Bearbeitung auf 24 Stunden verkürzt werden. Ein Notar ist bei der Eintragung nicht notwendig. Zur Gründung wird ein Gesellschaftsvertrag, bestehend aus zwei Teilen, aufgesetzt. Das Memorandum of Association regelt den Namen, Sitz, Aktienkapital und den Gegenstand des Unternehmens. Die Articles of Association regelt die Vertragsberechtigung wie, Dividende und nach Wunsch Zusätze im Innenverhältnis. Es wird weiterhin im Gesellschaftsvertrag die Haftung der Gesellschafter laut ihrer Anteile vermerkt und das sich der Sitz der Gesellschaft in England befindet. Nachdem ein Director und das Secretariat feststehen, wird der Vertrag beim englischen Handelsregister eingereicht.
Der Name einer Limited:
Dieser ist frei wählbar, wobei die Länge des Namens begrenzt ist. Der Name muss immer mit Ltd. oder Limited enden. Zusätze wie „ international“ oder „european“, bedürfen einer Genehmigung.
Das Kapital einer Limited:
Die Einlage einer Limited bietet viel Spielraum. Das Nominal Capital (Einlage) beträgt rund 1000 Pfund, wobei aber auch schon 1 Pfund reicht. Die Höhe des Chare Capitals wird im Memorandum of Association festgehalten. Auch wenn das Share Capital sehr gering erscheint, darf nicht vergessen werden, dass eine Limited ein gewisses Startkapital benötigt.
Die sonst angestrebten Geschäfte können mit zu wenig Startkapital nicht aufgenommen werden.
Vor und Nachteile einer Limited:
Die Einlage einer Limited beträgt minimum 1 Pfund, statt 25.000 Euro GmbH:
Sie ist schnell gegründet.
Nach einer Insolvenz ist ein Neustart mit einer Limited jederzeit möglich.
Die Gründung ist nur mit einer englischen Adresse und einem Vertreter in England zu realisieren.
Sehr viele Dienstleister werben mit einer Verwaltung der Limited in England.
ACHTUNG: Darunter tummeln sich sehr viele unseriöse Firmen, mit sehr unterschiedlichen Kosten.